Unser Service für Senioren

Informationen über Krankenfahrten

Der größte Teil der Krankenfahrten wird trotz der Gesundheitsreform nach wie vor von den Krankenkassen genehmigt:

  • Fahrten infolge eines Arbeitsunfalles.                                       
  • Fahrten zur Bestrahlung und Chemotherapie.
  • Fahrten bei vorliegenden Behinderungen (Merkzeichen aG, Bi o. H).
  • Fahrten bei Pflegestufe II oder Pflegestufe III.
  • Dialysefahrten.
  • Ambulante Operationen und 2 Wochen Nachbehandlung.
  • Stationäre Aufnahmen und Entlassungen.
  • Langzeittherapien, die über eine längere Zeit gehen.

 

Fragen Sie uns!!!

 

Wir helfen Ihnen mit Rat und Tat!

Weitere Informationen

Rufen Sie uns an!

04952 - 4373

Wir fahren Sie - vereinbaren Sie einen Termin!