Unser Service für Senioren
Informationen über Krankenfahrten
Der größte Teil der Krankenfahrten wird trotz der Gesundheitsreform nach wie vor von den Krankenkassen genehmigt:
- Fahrten infolge eines Arbeitsunfalles.
- Fahrten zur Bestrahlung und Chemotherapie.
- Fahrten bei vorliegenden Behinderungen (Merkzeichen aG, Bi o. H).
- Fahrten bei Pflegestufe II oder Pflegestufe III.
- Dialysefahrten.
- Ambulante Operationen und 2 Wochen Nachbehandlung.
- Stationäre Aufnahmen und Entlassungen.
- Langzeittherapien, die über eine längere Zeit gehen.
Wir helfen Ihnen mit Rat und Tat!